Rechtsanwaltskanzlei Filler
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37073 Göttingen
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In Beantwortung Ihrer Fragen teile ich Ihnen folgendes mit:
Leider kann ich Ihnen an dieser stelle nur eine generelle Antwort geben:
„Für Adoptivkinder gilt: Ein Kind, das minderjährig von dem Erblasser adoptiert worden ist, erbt wie ein leibliches Kind, wenn die Adoption nach dem 1. Januar 1977 in Deutschland erfolgt ist. War das Kind am 1. Januar 1977 mind............
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