Sehr geehrte (r) Fragesteller (in),
aufgrund der von Ihnen gemachten Angaben möchte ich Ihre Frage, wie folgt, beantworten.
Die Erben Ihrer verstorbenen Mutter treten im Wege der Gesamtrechtsnachfolge in die Rechtsposition Ihrer Mutter ein. Daher erhalten die Erben Ihrer Mutter (also so wie ich Sie verstanden habe, alleine Sie) den testamentarischen Anteil Ihrer Mutter der kürzlich verstorbenen Tante.
Mit anderen Worten: Sie treten an die Stelle Ihrer Mutter. Die Schwester erhält also nicht alles, sondern nur ihren eigenen testamentarischen Anteil von der Tante.
Hoffentlich konnte ich Ihnen weiterhelfen. Über eine positive Bewertung von z.B. 5 Sternen würde ich mich freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Schulte
Rechtsanwalt, Datenschutzauditor (TÜV) und externer Datenschutzbeauftragter (TÜV)
Rückfrage vom Fragesteller
14.02.2019 | 19:50
Habe ich Ihre Antwort so richtig verstanden, dass der noch lebenden Schwester also nicht der Anteil meiner Mutter zuwächst und sie alles bekommt, sondern tatsächlich im Zuge der Gesamrechtsnachfolge ich den Anteil meiner verstorbenen Mutter bekomme?
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt
14.02.2019 | 20:39
Sehr geehrte (r) Fragesteller (in),
danke für die Nachfrage, welche ich folgendermaßen beantworten möchte:
Ja, da haben Sie mich richtig verstanden. Etwas anderes würde gelten, wenn im Testament der verstorbenen Tante etwas abweichendes geregelt wäre. Doch ist so etwas Ihren Angaben nicht zu entnehmen.
Hoffentlich konnte ich Ihnen weiterhelfen. Über eine positive Bewertung von z.B. 5 Sternen würde ich mich zum Abschluss freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Schulte
Rechtsanwalt, Datenschutzauditor (TÜV) und externer Datenschutzbeauftragter (TÜV)
Ergänzung vom Anwalt
14.02.2019 | 21:43
Nachtrag:
Die Frage ist zudem streitig. Es kommt zunächst auf den genauen Wortlaut des Testaments an und den mutmaßlichen Willen der Erblasserin.
Entscheidend ist, ob die Zuwendung dem im Testament benannten Erben (hier der weggefallene Erbe, Ihre Mutter) als erstes seines Stammes (also Familie mit Abkömmlingen) oder ihm persönlich gegolten hat. Bei Esterem verbleibt bei meinem bereits dargestellten. Bei Letzterem wächst dem anderen Erben der Teil zu.
Hier sollten Sie das Testament am Besten mal durch einen Anwalt für Erbrecht bei sich vor Ort genauer unter Lupe nehmen lassen.
MfG
Schulte