Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Aufgrund des hohen Alters Ihrer Tante zum Todeszeitpunkt gehe ich davon aus, dass die Eltern Ihrer Tante nicht mehr leben. Falls das nicht richtig ist, nutzen Sie bitte die kostenlose Nachfragefunktion.
Gesetzliche Erben sind dann die Abkömmlinge der Eltern Ihrer Tante gemäß § 1925 Abs. 3 BGB
. Dies sind ihr Vater sowie die Kinder der vorverstorbenen Geschwister ihrer Tante. Sie selbst sind gemäß § 1930 BGB
kein gesetzlicher Erbe, da ein Verwandter vorhergehender Ordnung, nämlich Ihr Vater, vorhanden ist.
Nach § 1924 Abs. 3 BGB
erfolgt die Erbfolge nach Stämmen, so dass die Kinder der vorverstorbenen Geschwister Ihrer Tante in die Position des jeweils vorverstorbenen Geschwisterteils eintreten. Das bedeutet, dass bei mehreren Kindern eines vorverstorbenen Geschwisterteils ihrer Tante, der Anteil des Geschwisterteils zu gleichen Teilen an die Kinder geht.
Hatte Ihre Tante beispielsweise noch zwei vorverstorbene Geschwister neben ihrem noch lebenden Vater, so steht jedem dieser "Stämme" ein gesetzlicher Erbteil von 1/3 zu. Haben diese beiden vorverstorbenen Geschwister jeweils 2 Kinder. So geht dieses Drittel zu gleichen Teilen an sie, also wird jedes dieser Kinder zu 1/6 gesetzlicher Erbe.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Julia Meyer-Staufenbiel, Rechtsanwältin
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Diese Antwort ist vom 04.05.2012 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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