Sehr geehrter Fragesteller,
es ist weder verboten noch rechtlich von Nachteil, wenn Sie eine Kopie eines Sie begünstgenden Testaments besitzen.
Wie Sie richtig vermuten könnte der Grund für die nicht erfolgte Information über den Tod Ihrer Tante und dem eingetretenden Erbfall die Änderung des Testamentes zu Ihren Ungunsten sein.
Ein weiterer Grund könnte jedoch sein, dass weder die Bank noch der Notar selbst Kenntnis vom Tod Ihrer Tante haben. Dies könnte z. Bsp. hinsichtlich der Bank dann der Fall sein, wenn es sich bei der Bank nicht um die Hausbank Ihrer verstorbenen Tante handeln würde.
Ich rate Ihnen daher formlos der Bank dass Sie begünstigende Testament in Kopie Ihrer Kopie und eine etwaige Sterbeurkunde zu übersenden und Auskunft über den Umfang des Erbes inklusive etwaiger Verbindlichkeiten zu erbitten. Von der Antwort sollten Sie dann Ihr weiteres Handeln abhängig machen.
Sollte die Bank jedoch wider Erwarten innerhalb angemessener Frist nicht oder nicht ausreichend Auskunft geben, rate ich Ihnen einen Rechtsanwalt einzuschalten. Beachten Sie bitte dabei, dass Rechtsanwälte in den USA idR gegen ein Erfolgshonorar arbeiten welches idR höher ist, als das Honorar deutscher Rechtsanwälte.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass diese Plattform eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann,
sondern ausschließlich dazu dient, eine erste überschlägige Einschätzung Ihres Rechtsproblems auf Grundlage der von Ihnen
übermittelten Informationen von einem Rechtsanwalt zu erhalten.
Durch Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen.
Ich hoffe, mit der Beantwortung Ihrer Anfrage, weitergeholfen zu haben.
Für Rückfragen nutzen Sie bitte die Möglichkeit der kostenlosen Nachfrage.
Für eine weiterführende Interessenvertretung stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ingo Bordasch
Rechtsanwalt
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