Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf der Grundlage der von Ihnen gemachten Angaben wie folgt beantworte:
Die sog. direkte Zahlung ist regelmäßig das übliche und sichere Verfahren für die Abwicklung eines Immobilienkaufvertrages.
Die Abwicklung über ein Notaranderkonto stellt die gesetzliche Ausnahme dar.
Bei einer direkten Zahlung auf ein Konto des Stiefvaters besteht immer grundsätzlich die Möglichkeit des Missbrauchs durch den Kontoinhaber.
Vor diesem Hintergrund wäre zu überlegen, ob der Gewinn nicht jeweils und unter Berücksichtigung der jeweiligen Anteile auf jeweils ein Konto eines jeden Veräußerers gezahlt wird.
Sollte der Stiefvater tatsächlich die Auszahlungen nicht tätigen, wäre zu überlegen, eine Strafanzeige zu erstatten.
Bei einem Missbrauch wären die anderen Anteile jedenfalls nicht mehr für die Berechtigten existent und müssten auf dem zivilrechtlichen Wege eingeklagt werden.
Deshalb sollten die jeweiligen Gewinnanteile auf das jeweilige Konto des jeweiligen Veräußerers gezahlt werden.
Ich hoffe, dass ich Ihnen in der Sache weiterhelfen konnte.
Mit freundlichen Grüßen
K. Roth
- Rechtsanwalt und zertifizierter Testamentsvollstrecker -