Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf der Grundlage der von Ihnen gemachten Angaben wie folgt beantworte:
Zunächst ist der von Ihnen geschilderte Sachverhalt nicht ganz klar.
Wer ist gestorben ? Und wer ist im Testament als Erbe eingesetzt worden ? Hatte der Verstorbene Abkömmlinge ?
Bitte konkretisieren Sie Ihre Angaben, damit ich Ihnen helfen kann.
Mit freundlichen Grüßen
K. Roth
- Rechtsanwalt und zertifizierter Testamentsvollstrecker -
Antwort
vonRechtsanwalt Karlheinz Roth
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Rechtsanwalt Karlheinz Roth
folgender Sachverhalt Meine Mutter hat von einen ehemaligen bekannten als Alleinerbin geerbt als Alleinerbin er hatte keine Kinder Eltern verstorben ,nur eine Schwesrer und Neffen und Nichten meine Frage ist haben diese Verwandten also Neffe usw Anspruch auf einen Teil des Erbes wenn Sie einspruch gegen das Testament einlegen das besagt das meine Mutter Alleinerbin ist ..???
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihren Nachtrag.
Es müsste schon dargelegt und bewiesen werden, dass der Erblasser im Zeitpunkt der Testamentserrichtung nicht geschäftsfähig gewesen ist.
Dann wäre das Testament nichtig.
Nach § 2079 BGB
kann eine letztwillige Verfügung angefochten werden, wenn der Erblasser einen zur Zeit des Erbfalls vorhandenen Pflichtteilsberechtigten übergangen hat, dessen Vorhandensein ihm bei der Errichtung der Verfügung nicht bekannt war oder der erst nach der Errichtung geboren oder pflichtteilsberechtigt geworden ist. Die Anfechtung ist ausgeschlossen, soweit anzunehmen ist, dass der Erblasser auch bei Kenntnis der Sachlage die Verfügung getroffen haben würde.
Die Voraussetzungen nach § 2079 BGB
sind nach Ihrem Vortrag wohl nicht gegeben. Dies müsste von Ihnen noch geprüft werden.
Ansonsten müsste die Geschäftsunfähigkeit bzw. Testierunfähigkeit des Erblassers nachgewiesen werden.
Mit freundlichen Grüßen
RA K. Roth