Sehr geehrter Mandant,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Gerne möchte ich Ihnen diese wie folgt beantworten:
Da Ihre Freundin 1.300 € netto verdient, liegt sie unterhalb der Einkommensgrenze, oberhalb derer sie zur Unterhaltsleistung herangezogen würde. Diese liegt bei derzeit 1.600 €
Auch richtig ist es, dass eine Verschuldung, insbesondere also die für ein Darlehen zu leistenden regelmäßigen Tilgungsraten mindernd berücksichtigt werden. Aus diesem Grund wird der Bruder Ihrer Freundin wegen seiner Verschuldung nicht herangezogen.
Erbt Ihre Freundin nun die genannten 30.000 €, handelt es sich dabei nicht um Einkommen, sondern um Vermögen.
Dieses ist grundsätzlich für den Elternunterhalt einzusetzen, sodass das Sozialamt ein Recht hat, hierüber informiert zu werden.
Allerdings gibt es ein so genanntes Schonvermögen und die Möglichkeit, Rücklagen für die Altersvorsorge zu schaffen.
Das, was Ihre Freundin dabei behalten darf, hängt von ihren sonstigen Vermögensverhältnissen ab. Berechnet wird die zugestandene Sparrücklage, indem sie pro Jahr seit dem 18. Geburtstag bis zu fünf Prozent Ihres Einkommens zuzüglich vierprozentiger Verzinsung behalten darf.
Der Kauf eines Autos ist grundsätzlich möglich und sofern es sich nicht um Luxus, sondern eine angemessene Anschaffung handelt, kann auch diese unter das persönliche Schonvermögen fallen.
Alles, was darüber hinausgeht, kann vom Sozialamt aber dennoch gefordert werden.
Ich hoffe, dass ich Ihnen hiermit weiterhelfen konnte und stehe für eventuelle Rückfragen Ihrerseits gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Daniela Désirée Fritsch
Rechtsanwältin
Sehr geehrte Frau Fritsch,
vielen Herzlichen Dank für Ihre Antwort.
Zum Verständnis, möchte ich Sie noch ein paar Sachen fragen.
Meine Freundin hat aktuell keine Rücklagen gebildet, da es grade so für den Monat reicht.
Verstehe ich das richtig, dass wenn sie jetzt 28 Jahre alt ist:
Sie einen Betrag, der 10 Jahre langem Ansparen von ca. 65€/mtl. entspricht, behalten darf?
(1300€ netto -> 5° ihres Einkommens -> 65€)
bedeutet also: 65€ * 12Monate * 10Jahre (das ganze mit 4%jährl. verzinst)
-> mit Zinseszinsrechner komme ich da auf ca. 9600€
Wir hatten vor von dem Erbe einen gebrauchten Kombi zu kaufen (ca.15000€), der uns als Familienauto dienen sollte, sobald wir heiraten und Kinder bekommen.
Darf ich das so verstehen, dass meine Freundin somit die 9600€ + 15000€ für das Auto behalten dürfte und das Sozialamt maximal auf den Restbetrag von ca. 5000€ Anspruch hätte?
Vielen Dank nochmals für Ihre Antworten! Sie helfen uns wirklich sehr.
Sehr geehrte Mandanten,
ja, das ist im Ergebnis korrekt. Bitte entschuldigen Sie allerdings ein Versehen, das mir vorhin unterlaufen ist: Das anrechenbare Altersvorsorgevermögen wird auf Basis des Bruttogehalts berechnet, nicht des Nettogehalts. Der Schonbetrag erhöht sich dementsprechend sogar noch weiter.
Mit freundlichen Grüßen
Daniela Désirée Fritsch
Rechtsanwältin