Sehr geehrter Fragesteller,
zu Ihren Fragen:
"Frage 1: Ist der Enkel Mike W. Erbe oder handelt es sich bei der gewählten Formulierung um ein Vermächtnis?"
Bei dieser Formulierung soll der Enkel Mike einen bestimmten Geldbetrag erben, sodass hierbei von einem Vermächtnis auszugehen ist und er selbst auch nicht in der Erbquote enthalten ist.
"Frage 2: Was geschieht, wenn der Enkel Mike W. sein Erbe ausschlägt (ggf. gegen schriftliche Zusicherung der beide anderen Erben Karsten und Thomas B., ihm den im Testament genannten Betrag auszuzahlen. Sind sie dann alleinige Erben?"
Da der Enkel Mike schon gar kein Erbe ist, verbleibt es dabei, dass die beiden anderen alleinige Erben bleiben. Bei einer Ausschlagung hat dies nur den Vorteil, dass das Erbe nicht mehr mit der Auszahlung der € 3.000,00 weiter belastet ist, sondern auch dieser Anteil unter den Erben aufgeteilt werden kann.
Eine Ausschlagung mit schriftlicher Zusicherung der Auszahlung bedarf es daher nicht, wenn der Enkel Mike den Geldbetrag erhalten soll. Dies würde sodann auch bereits das geswertzliche Ergebnis sein, dass die beiden anderen alleinige Erben sind und Mike sein Vermächtnis von
€ 3.000,00 gegenüber den Erben fordern kann.
Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall Hilfe brauchen sollten, stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung, da meine Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist.
Mit freundlichen Grüßen
Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt