Sehr geehrte(r) Fragensteller(in),
aufgrund des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes beantworte ich Ihre Frage wie folgt.
Sofern Sie den Anspruch aus dem Erbe der Großeltern nachweisen können, so ist selbstverständlich ein Anspruch auf Herausgabe gegen die Erben der Tante gegeben. Versuchen Sie zunächst genaueres über das Sparbuch (Kreditinstitut, Kontonummer, etc. herauszufinden).
Ich hoffe Ihre Fragen zufrieden stellend beantwortet zu haben.
Bei Unklarheiten nutzen Sie bitte die kostenfreie Nachfragefunktion.
Bitte beachten Sie, dass die Antwort auf Ihren Angaben beruht und sich die rechtliche Beurteilung des Sachverhaltes nur bei Kenntnis aller Details der Sache vollumfänglich und sicher treffen lässt.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas M. Boukai
- Rechtsanwalt -