Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Die Höfeordnung findet in Bayern keine Anwendung mehr. Es gilt das allgemeine Recht nach BGB.
Sofern Ihre Mutter tatsächlich Alleineigentümerin des Hofes/Grundstücke ist und es keine testamentarische Verfügung gibt, die der Übertragung auf den Bruder entgegensteht, kann die Mutter zu Lebzeiten über den Hof/Grundstück allein und nach freiem Belieben verfügen. Zum jetzigen Zeitpunkt, d.h. zu Lebzeiten haben Sie keinen Anspruch auf eine Auszahlung. Wenn die Mutter verstirbt, dann würde Ihnen tatsächlich nur der Pflichtteil zustehen und somit ist das Ansinnen, Zahlung Pflichtteil nach Verkehrswert nicht zu beanstanden.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie gern nachfragen.
Mit vorzüglicher Hochachtung
Simone Sperling
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Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familien- und Erbrecht
Fachanwältin für Arbeitsrecht
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Antwort
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