Sehr geehrter Fragesteller,
zu Ihrer Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:
1.
Da die Mutter im Grundbuch eingetragen ist, ist sie alleinige Eigentümerin des Hausgrundstücks. Aus diesem Grund gehört das Hausgrundstück nicht zum Nachlaß des Vaters.
2.
Die Angaben zum notariellen Testament oder Erbvertrag sind leider unpräzise. Ich vermute, dass sich die Eltern wechselseitig zu Alleinerben eingesetzt haben.
D. h., dass nach dem Tod des Erstversterbenden, also des Vaters, dessen Kinder enterbt sind und damit Pflichtteilsansprüche gegen die Mutter, also die Erbin, geltend machen können.
3.
Die Kinder aus erster Ehe haben bezüglich des Hauses keine Ansprüche, da das Haus nicht zum Nachlaß nach dem Tod des Vaters gehört.
Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Raab
Rechtsanwalt