Sehr geehrter Fragestellerin,
sterben Sie und haben kein Miteigentum am Haus, haben Ihre Kinder keinen Erbanspruch am Haus. Durch Ihre Heirat und dem, davon gehe ich nach Ihrer Schílderung aus, gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft ist auch kein Miteigentum am Haus entstanden.
Wenn sie dagegen mit im Grundbuch eingetragen sind, sind Sie Miteigentümer des Hauses und somit gehört Ihr Anteil am Haus zu Nachlaß. Sind Ihre Kinder Erben, erhalten sie einen Anteil am Haus als Eigentümer.
Ich hoffe, mit der Beantwortung Ihrer Anfrage, weitergeholfen zu haben.
Für Rückfragen nutzen Sie bitte die Möglichkeit der kostenlosen Nachfrage.
Für eine weiterführende Interessenvertretung stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ingo Bordasch
Rechtsanwalt
Tel.: 030 - 293 646 75
Fax.: 030 - 293 646 76
frag-einen-anwalt@RA-Bordasch.de