Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
1. Nun zu meiner Frage, muss ich dafür Steuern bezahlen
Sofern Sie den Erbanteil nicht mit Gewinn veräußern, stellt dies keinen Steuerpflichtiger Erwerb dar. D.h. wenn der benannte Kaufpreis für den Erbanteil dem tatsächlichen Wert zum Zeitpunkt des Erbfalls entspricht, fallen keine Steuern für Sie an. Der Erbanteil sollte auch nicht zu einem wesentlich geringeren Wert verkauft werden, da es sich dann um einen gemischten Vertrag handelt könnte und eventuell Schenkungssteuer anfallen könnte.
2. und ist der Käufer dann im Grundbucheingetragen und Mitinhaber eines Hauses was zum Erbanteil gehört?
Wenn Sie den kompletten Erbanteil übertragen, dann wird der Käufer Miteigentümer des Hauses, welches zum Erbe gehört. Eine Eintragung im Grundbuch mit der entsprechenden Erbquote kann der Käufer veranlassen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit vorzüglicher Hochachtung
Simone Sperling
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Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familien- und Erbrecht
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Betriebswirt (HWK)