Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Grundsätzlich ist es so, dass Sie hier selbst wählen können, wer hier Ihre Weiterbehandlung vornimmt. Denn unabhängig von der Kostentragung ist es wichtig, dass Sie sich bei einem Behandler auch wohl fühlen. Gerade wenn Ihrer Meinung nach das Vertrauensverhältnis bereits gestört ist, kann ein Wechsel durchaus Sinn machen.
Zur Frage nach der Kostentragung kommt es maßgeblich darauf an, ob Ihre Entzündung als Folge der begonnenen Behandlung angesehen werden kann. Denn kurativ, das heißt zur Behandlung der Schmerzen, dürfte die Behandlung Kassenleistung sein. Dann kann es aber auch sein, dass die Entfernung der Implantate zwar eine Kassenleistung ist, die Reimplantation jedoch nicht. Im Ergebnis wären Sie dann möglicherweise die Entzündung los, müssten aber für das Einbringen neuer Implantate selbst zahlen. Sollte das Vorgehen des ersten Zahnarztes als behandlungsfehlerhaft zu werten sein, so wäre er auch für eine Neuimplantation kostentragungspflichtig.
Die Frage, ob eine ärztliche Behandlung schlussendlich behandlungsfehlerhaft ist, kann allerdings nur von einem medizinischen Fachgutachter zuverlässig beantwortet werden. Hier kann Ihnen zum Beispiel Ihre Krankenkasse weiterhelfen. Diese kann Ihnen auf Antrag eine kostenlose Begutachtung zukommen lassen. Mit dieser ersten gutachterlichen Einschätzung, können Sie dann schonmal grob einordnen, ob hier ein Behandlungsfehler vorliegt und ob es aussichtsreich ist, den Zahnarzt mit dem Gutachten zu konfrontieren und zur Anerkennung der Einstandspflicht aufzufordern.
Leider kann man hier also nicht pauschal sagen, wer nun für den eventuell entstehenden Schaden aufzukommen hat. Jedoch können Sie über Ihre Krankenkasse hier eine erste Klärung erreichen. Auch sollten Sie überlegen, unabhängig von der Kostentragungspflicht, die folgende Behandlung von einem anderen Arzt durchführen zu lassen, wenn das Vertrauensverhältnis zwischen Ihnen und dem bisherigen Arzt bereits nachhaltig gestört ist.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen