Sehr geehrter Ratsuchender,
besten Dank für die Anfrage, die ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes gerne wie folgt beantworten möchte.
Auch bei einer Rückkehr aus dem Ausland gelten die gleichen gesetzlichen Voraussetzungen zur Aufnahme in die GKV, nämlich Vorversicherungszeiten, die Sie aufgrund Ihrer Mitgliedschaft in der PKV nicht haben.
Sie müssen dann in die PKV zurückkehren, außer Sie verdienen nach der Rückkehr unterhalb der Beitragbemessungsgrenze.
Es besteht daher aufgrund der Rückkehr nicht unmittelbar die Möglichkeit in die GKV zurück zu kehren.
Sie haben sich seinerzeit für die PKV entschieden.
Ich möchte abschließend darauf hinweisen, dass Antworten im Rahmen dieser Plattform nur eine erste Orientierung darstellen, deren Einschätzung auf Ihren Angaben beruht.