Sehr geehrter Fragesteller,
Ich beantworte Ihre Fragen auf Grundlage der von Ihnen gemachten Angaben. Bitte beachten Sie, dass schon geringe Abweichungen im Sachverhalt zu einer anderen rechtlichen Bewertung führen können.
Ein über die Fluggastrechte hinausgehender Schadensersatzsanspruch besteht bei Flugausfall nur wenn eine Pauschalreise vorliegt.
Nach ihrer Schilderung haben Sie die Reiseleistung einzeln gebucht. So ärgerlich es ist, scheidet aber damit ein weitergehende Schadensersatzanspruch aus.
Sollten Rückfragen bestehen, nutzen Sie bitte die kostenlose Nachfragefunktion.
Mit freundlichen Grüßen
Krueckemeyer
Rechtsanwalt
Antwort
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