Sehr geehrter Fragesteller,
auf Grundlage der durch Sie mitgeteilten Informationen beantworte ich Ihre Frage wie folgt:
Das Impressum erfüllt nicht die Anforderungen von § 5 TMG, wenn Sie darin nur einen Künstlernamen nennen. Insoweit gehe ich davon aus, dass es sich um ein schlichtes Pseudonym handelt unter dem Sie publizieren und nicht um einen Künstlernamen der einer breiten Öffentlichkeit so untrennbar mit Ihrer Person verbunden ist, dass Sie darunter ausnahmsweise auch verklagt werden können. Die Angabe der Anschrift des Impressum-Service ist aber zulässig.
Im Hinblick auf § 5 TMG scheint mir auch die Angabe einer Umsatzsteuer-ID zu fehlen. Wenn Sie im Ausland verkaufen, gehe ich davon aus, dass eine solche vorliegt. Außerdem besteht ein gewisses Restrisiko einer Abmahnung, wenn Sie keine Telefonnummer im Impressum angeben, geeignet wäre beispielsweise eine virtuelle Nummer, die nur zu diesem Zweck verwendet wird und getrennt von Ihrer sonstigen Kommunikation genutzt werden kann.
Bitte prüfen Sie außerdem, ob noch weitere Anforderungen nach § 5 TMG Anwendung finden.
Diese Voraussetzung für das Impressum sind für U.K. vergleichbar.
Für den Datenschutz gilt die DSGVO immer dann, wenn Ihre Seite von der EU aus erreichbar ist. Wenn Ihre Seite von den USA aus erreichbar ist, dann können weitere Voraussetzungen anwendbar sein. Für die USA können diese sich aber von Bundesstaat zu Bundesstaat unterscheiden. Das primäre Risiko einer Abmahnung oder sonstigen Inanspruchnahme wird sich aber wahrscheinlich auf Deutschland und den Europäischen Wirtschaftsraum beschränken. Dafür sind Sie wahrscheinlich bei Einhaltung der relevanten deutschen Vorschriften gut aufgestellt.
Allerdings bleibt für jedes einzelne Land aus dem Ihre Seite erreichbar ist ein gewisses Risiko, dass Sie nicht alle dort geltenden Anforderungen erfüllen.
Mit freundlichen Grüßen
-Rechtsanwältin-
Antwort
vonRechtsanwältin Sonja Stadler
Wichlinghauser Markt 5
42277 Wuppertal
Tel: 0202 697 599 16
E-Mail:
Sehr geehrte Frau Stadler,
vielen Dank für Ihre Antwort und die folgenden Ausführungen.
Den Hinweis zur Umsatzsteuer-ID und der Telefonnummer habe ich zur Kenntnis genommen und werde sie auf jeden Fall einpflegen.
Tatsächlich handelt es sich bei dem Autorennamen um ein Pseudonym, das ich nun zum ersten Mal benutze, daher habe ich damit noch nicht den Stellenwert eines Künstlernamens erreicht.
Ich habe überlegt, ob ich anstatt des Pseudonyms eventuell auch den Namen meines Gewerbes nutzen kann. Wäre das so möglich? Die Anschrift würde dann wie folgt aussehen:
Name des Gewerbes
c/o Name des Impressum-Service
Strasse Hausnr.
PLZ Ort
Deutschland
E-Mail-Adresse
Telefonnummer
Ust-ID
Mit besten Grüßen
Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich auch Ihre Nachfrage:
Es ist möglich, dass Sie den Namen angeben unter dem Sie werbend tätig sind, also den Namen des Einzelunternehmens. Allerdings müssen Sie dann auch den Namen des Inhabers angeben.
D.h. die von Ihnen gewünschte Vorgehensweise kann das oben aufgeworfene Problem leider nicht lösen.
Mit freundlichen Grüßen
-Rechtsanwältin-