Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
1. Allgemeines
Eine Härtefallregelung ist immer eine, die die besonderen persönlichen Umstände betrachtet.
2. Die Coronakrise ist jedoch nichts, was Sie nur persönlich getroffen hat. Alle Studierenden haben unter diesen Bedingungen gelitten und die Prüfung unter diesen Voraussetzungen bestritten.
3. Ein Härtefall ist daher nicht gegeben.
Anders wäre dies, wenn Sie sich mit Covid infiziert hätten und dadurch eine erschwerte Prüfungsvorbereitung gehabt hätten.
4. Andere Alternativen gibt es nicht.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
5. August 2021
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08:34
Antwort
vonRechtsanwalt Matthias Richter
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