Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Ganz grundsätzlich kann der AG anordnen das Sie an Dienstbesprechungen und sonstigen Veranstaltungen teilnehmen müssen. Sie dürfen aber in der Elternzeit nicht mehr als 30 Wochenstunden regelmäßig arbeiten. Hierzu zählen auch die Überstunden, wenn Sie wie bei Ihnen, regelmäßig anfallen. Überschreiten Sie die Grenze verlieren Sie den Elterngeldanspruch. So wie es sich Ihr AG vorstellt, geht es nicht weil Sie dann sicher Ihren Anspruch auf Elterngeld verlieren. Da Sie nur in Teilzeit arbeiten müsste man die übrige Arbeitszeit reduzieren um innerhalb der 30 Stunden zu bleiben. Überstunden dürfen nicht zum Regelfall werden. Sie müssen daher der Anweisung nicht Folge leisten, solange das Problem nicht gelöst ist.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Wöhler, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeits- und Familienrecht
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Diese Antwort ist vom 01.09.2015 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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