Sehr geehrter Ratsuchender,
nach Ihrer Darstellung werden Sie nach erster Einschätzung keinen Unterhalt zahlen müssen.
Dabei ist zu berücksichtigen, dass Sie einem minderjährigen Kind zum Unterhalt verpflichtet sind. Das gilt auch für das gemeinsame Kind, das mit Ihnen und Ihrer Frau in der Familie lebt.
Diese Unterhaltsverpflichtigung für das Kind ist bei der Berechnung einzustellen.
Weiter war bei der Berechnung auch die Kreditverbindlichkeit einzustellen. Die monatlichen Zahlungen habe ich mit 200,00 € angenommen.
Unter Berücksichtigung dieser Komponeten ergibt derzeit keine Unterhaltsverpflichtung.
Selbstverständlich wird eine konkrete Berechnung zum Zeitpunkt der tatsächlichen Verpflichtung vorgenommen werden müssen.
Derzeit werden Sie jedenfalls keinen Unterhalt zahlen müssen. Das Sozialamt wird daher keine Forderungen haben.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle, Oldenburg
16. August 2014
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19:27
Antwort
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