Elterngeld für Freiberufler - Zuflussprinzip
11.05.2017 12:27
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***,00 € |
Beantwortet von
Rechtsanwältin Maike Domke
Wärend des Elterngeldbezugs gil bei Freiberuflern das Zuflussprinzip. Ich habe dazu bereits folgende Frage/Antwort gelesen.
http://www.frag-einen-anwalt.de/Elterngeld-fuer-Selbstaendige-Zuflussprinzip--f261382.html
Der Sachverhalt:
Zwei freiberufliche Kollegen A und B (beide EÜ-Rechner) arbeiten gemeinsam im Rahmen eines Dienstleistungsvertrags an einem Projekt zur Softwareentwicklung für ein Start-Up.
Person A erhält Elterngeld, arbeitet weniger als 30h/Woche und möchte nicht, dass die Einkünfte aus dieser freiberuflichen Tätigkeit auf das Elterngeld angerechnet werden. Entsprechend der oben genannten Frage (http://www.frag-einen-anwalt.de/Elterngeld-fuer-Selbstaendige-Zuflussprinzip--f261382.html) wäre eine legale Variante um dieses Ziel zu ereichen, die Rechnungen so zu stellen, dass der Geldeingang nach dem Ende des Elterngeldbezugs stattfindet.
Nachdem der Auftraggeber ein Start-Up ist besteht bei dieser Vorgehensweise für Person A ein gewisses/höheres Risiko für einen Zahlungsausfall.
Meine Frage(n):
Ist meine Einschätzung bezüglich des Geldeingangs nach Elterngeldbezug und der Nichtanrechnung richtig?
Wäre es rechtlich möglich, dass das Start-Up mit Person A und B einen gemeinsamen Dienstleistungsvertrag abschließt und vertraglich vereinbart wird, dass Person B als Rechnungssteller auftritt, sodass Person A nach Ende des Elterngeldbezugs ihrerseits an Person B Rechnungen stellen kann?
Falls nicht, gibt es in dieser Konstellation eine legale Möglichkeit den Abfluß der Mittel vom Start-Up weg zu erreichen, ohne dass eine Anrechnung auf das Elterngeld erfolgt.
Trifft nicht Ihr Problem?
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