Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Wenn Sie derzeit noch beim aktuellen Arbeitgeber beschäftigt aber in Elternzeit sind, kann der Antrag auf Elterngeld bestehen bleiben.
Sie können dann das Elterngeld auch unproblematisch beziehen.
Wenn das neue Arbeitsverhältnis doch zeitnah beginnt und sich mit der Elternzeit und dem Elterngeldbezug überschneidet, kann dies dem Amt auch unproblematisch mitgeteilt werden.
Die Zahlung des Elterngeldes wird dann gestoppt.
Bereits erbrachte Leistungen werden verrechnet und (anteilig) zurückgefordert.
Schwierigkeiten mit den Behörden wird es nicht geben.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Steffan Schwerin, Rechtsanwalt
Diese Antwort ist vom 28.12.2012 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort
vonRechtsanwalt Steffan Schwerin
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Rechtsanwalt Steffan Schwerin
Lieber Herr Anwalt, danke für die schnelle Antwort. Ich dachte man kann nicht weniger als 2 Monate Elterngeld beziehen, von daher bin ich positiv überrascht über Ihre Schilderung zur anteiligen Verrechnung der Förderung. Nach welchen Paragraphen ginge das ? Welche gesetzlichen Fristen gelten hierfür um eine Änderung des Antrages nachträglich durchführen zu lassen ?
Sehr geehrter Fragesteller,
gern beantworte ich Ihre Nachfrage wie folgt:
Ich verstehe Ihre Sorgen. Sie gehen davon aus, dass man diese zwei Partnermonate nehmen muss.
Dem ist aber nicht so.
Im Gesetz heißt es dazu, dass man diese Partnermonate nehmen "kann", § 14 BEEG
.
Geplant sind ja auch die zwei Monate.
Wenn es letztlich aber zu einem Abbruch der Elternzeit und damit auch des Elterngeldbezuges kommt, ist das unerheblich.
Ihre Partnerin hat die normalen 12 Monate schon genommen. Insoweit ist dies kein Problem.
Ihnen stehen jetzt die zwei Partnermonate zu.
Können Sie diese aber nicht nehmen, ist das auch kein Problem.
Bereits bezahltes Elterngeld wird dann verrechnet und zurückgefordert.
Das ist aber auch völlig unproblematisch.
Mit freundlichen Grüßen