Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Jegliche Anleitung in Präsenz beim Sporttreiben ist z. Zt. in NRW untersagt, unabhängig davon, um welche Art von Übungsleiter oder Trainer es sich handelt (hauptberuflich, nebenberuflich, ehrenamtlich). Es kommt nur darauf an, ob im Rahmen der Übungsleiter- oder Trainertätigkeit Fähigkeiten und Fertigkeiten vermittelt werden, die die trainierte Person erlernen oder verbessern soll. Ausgenommen davon ist nur das zulässige Training von Kadersportlern.
(Quelle: Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen)
Das bedeutet, dass zur Zeit auch Yogastunden nicht erlaubt sind, weder zuhause noch im Studio.
Leider kann ich Ihnen keine erfreulichere Antwort geben. Ich wünsche uns allen, dass der Wahnsinn bald ein Ende hat und die Politik wieder zur Vernunft kommt.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Rückfrage vom Fragesteller
22.01.2021 | 19:56
Guten Abend Herr Richter,
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Es tut mir leid, dass aus meiner Frage mein Anliegen nicht vollkommen zu verstehen war.
Leider haben Sie zu meiner Frage, ob es einen Unterschied macht, ob ich eine haushaltsfremde Person bei mir zuhause treffe oder im Studio, nichts gesagt.
Ich habe den Dienstleister Frag-einen-Anwalt in Anspruch genommen, weil ich keinen Zugriff auf Juris habe und gerne gewusst hätte, ob es einen Unterschied gibt zwischen Wohnung und geschäftlich genutzten Räumen wie zum Beispiel einem Yogastudio. Ich kann aus dem Internet selbst nicht zweifelsfrei erkennen, ob das Studio einen privaten Raum darstellt oder einen öffentlichen Raum.
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt
22.01.2021 | 20:23
Sehr geehrte Fragestellerin,
der Schwerpunkt Ihrer Frage ist doch, ob Sie die Yogastunden im Rahmen Ihrer beruflichen Ausübung mit einer weiteren Person halten dürfen.
Nein. Dürfen Sie nicht.
Wenn Sie die Frage stellen, ob es erlaubt ist, sich im privaten Bereich zu treffen - hier gilt das Kontaktverbot. grundsätzlich wäre das mit einer Person im privaten Bereich möglich.
Allerdings nicht im Yogastudio. Das muss geschlossen sein.
Hintergrund der Regelung ist, dass sich (unverheiratete) Paare sehen können.
Bei weiteren Fragen können Sie mir gerne eine E-mail schreiben.
Beste Grüße
RA Richter