Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihre Fragen auf der Basis des gegebenen Sachverhaltes wie folgt. Dabei nehme ich Bezug auf die offiziellen Ausfüllhinweise des UCIS, die soweit möglich Ihren Frage vermutlich einfacher beantworten, als wenn die entsprechenden Sect. aus dem INA samt den dazugehörigen Verwaltungsvorschriften zitiert werden.
Frage 1:) Die Bearbeitungsdauer hängt davon ab, welche Staatsangehörigkeit Ihre Angehörigen haben. Die USA bilden einfach jährliche Einwanderungsquoten für jedes Land, aus dem Einwanderung gerade politisch gewünscht wird. Der Antrag Ihrer Frau wird einfach bei Antragstellung ganz unten in die Warteliste eingeordnet, bis er ganz oben in der Warteliste ist. Das kann einige Jahre dauern. Solange die beiden Töchter minderjährig sind, haben Sie den gleichen Rang wie ihre Frau, ab Volljährigkeit müssen sie einen eigenen, neuen (!) Antrag stellen.
Die einzige Möglichkeit diesen Vorgang etwas zu beschleunigen besteht darin, dass Sie selbst so schnell als Sie selbst die Voraussetzungen erfüllen, einen Antrag auf Einbürgerung stellen, da es für Angehörige von US-Citizens keine entsprechende Warteliste gibt.
Frage 2:) Es besteht keine Pflicht, dass Sie selbst während dieser ganzen Wartezeit in den USA aufhalten. Sie müssen aber beachten, dass nicht Ihre eigene Green-Card während dieser erlöscht –(etwa durch Zeitablauf) oder weil ein etwaiger Sie fördernder Arbeitgeber, das Interesse an der Aufrechterhaltung Ihres eigenen Greencard-Status verliert.
Frage 3:) Leider nein, solange kein Immigra-tion-Visa besteht, dürfen Ihre Angehörigen nicht einmal mit dem darauf gerichteten Vorsatz in die USA einreisen.
Weitere Hinweise finden sie unter: http://www.uscis.gov/sites/default/files/USCIS/Resources/B1en.pdf
Beachten Sie bitte auch, dass für jede Antragstellung eine Verwaltungsgebühr von im Moment USD 420 erhoben wird.
Mit freundlichen Grüßen
Ra. Jahn