Sehr geehrter Fragesteller,
zunächst kommt ein Formwechsel der KG in die Rechtsform einer GmbH in Betracht, §§ 214 ff. UmwG
.
Eine weitere Möglichkeit wäre u. a. die Verschmelzung (i. S. d. § 2 Nr. 1 UmwG
) der KG auf die zunächst unter einer anderen Firma gegründete GmbH. Bei einer Verschmelzung gehen alle Aktiva und Passiva des übertragenden Rechtsträgers auf den übernehmenden Rechtsträger über. Der übertragende Rechtsträger erlischt, ohne dass es dafür einer Auflösung bedarf. Der übertragende Rechtsträger darf die Firma des übernehmenden Rechtsträgers grundsätzlich fortführen, § 18 UmwG
.
Für eine weitergehende Beratung, welche Gestaltung sich für Ihre Zwecke insgesamt am besten eignen würde, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Lehmann
Rechtsanwalt
info@ra-lehmann.eu
Diese Antwort ist vom 24.01.2008 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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