Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihre Fragen aufgrund des dargelegten Sachverhalts wie folgt:
Die Geldstrafe unter 90 Tagessätzen erscheint nicht im Führungszeugnis. Ich gehe davon aus, dass ansonsten keine Strafurteile vorhanden sind. Dann wäre Ihr Führungszeugnis ohne Makel.
Gem. § 34 Abs. 1 Nr. -3 BRZG wird eine Eintragung nach spätestens 10 Jahren gelöscht. Bei Beleidigung bereits nach 5 Jahren.
Auch ohne genauere Angaben zum konkreten Strafmaß und die jeweiligen Zeitpunkte der Verurteilungen wäre daher die Strafe somit nicht mehr im Führungszeugnis ersichtlich.
Einen ersten Überblick über die bestehende Rechtslage hoffe ich gegeben und Ihnen damit weitergeholfen zu haben. Über eine positive Bewertung würde ich mich in jedem Fall freuen.
Sofern Sie weitere Hilfestellung benötigen, können Sie sich gerne an mich wenden.
Mit freundlichem Gruß
Michael J. Zürn
Rechtsanwalt