Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
1. Ich möchte von Ihnen wissen,unter welchen Umständen dieses Verfahren
wieder aufgenommen werden kann,mit dem Ziel den Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung
auf Grund meiner Falschaussage für nichtig zu erklären,
leider unter keinen… die Begründung s. unten
2.denn es hat für mich eine gänzlich andere Wertigkeit, ob ein Verfahren aus Mangel an Beweisen
eingestellt wird oder ob wegen einer falschen Aussage ermittelt wurde und es auch den Verdacht des Strafbestandes nicht geben durfte.
Eine Anfechtung der Einstellungsverfügung ist mangels Beschwer des Beschuldigten nicht möglich. Sie können allerdings versuchen, eine Gegenvorstellung zu machen. Das ist ein eine formlose schriftliche Erklärung Ihres Ehemannes (nicht Ihre) an die Staatsanwaltschaft, mit der Bitte um die Überprüfung, ob die Einstellung in eine nach Abs. 1 umgeändert werden kann. Als Gründe können Sie benennen, dass Ihre Aussage, falsch war. Allerdings müssen Sie beachten, dass die Einstellung nach Abs. 1 generell nur dann in Betracht kommt, wenn in der Küche kein Licht brannte, denn sonst wäre eine VERSUCHTE KV gegeben (auch wenn Sie tatsächlich nicht in der Küche waren).
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen