Sehr geehrte Fragestellerin,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Ich empfehle Ihnen, eine kostenfreie Kopie der Prüfungsakte (korrigierte Prüfungsbögen) unter Berufung auf Art. 15 Abs. 3 und Art. 12 Abs. 5 Satz 1 der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) sowohl von der VHS als auch vom Dienstleister schriftlich unter Fristsetzung einzufordern. Es gibt tragfähige und zitierfähige Rechtsprechung, welche diesen Anspruch bejaht: Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, Urteil vom 27. April 2020 – 20 K 6392/18 –, und nachfolgend Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 8. Juni 2021 – 16 A 1582/20 –, derzeit anhängig bei dem Bundesverwaltungsgericht unter dem Aktenzeichen – 6 C 10.21 –.
Sollte dies keinen Erfolg haben, können Sie sich gerne wieder an mich wenden.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben, und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Gero Geißlreiter
Bertha-von-Suttner-Straße 9
37085 Göttingen
Tel: 0551 707280
Web: http://rkm-goettingen.de/gero-geisslreiter-verwaltungsrecht
E-Mail:
Rechtsanwalt Gero Geißlreiter
Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Sehr geehrter Herr Anwalt,
auf direkte Email-Anfragen an Sie erhalte ich leider keine Antwort.
Daher hier nochmal ein Versuch.
Die erneute Kontaktaufnahme bei der Fa. telc mit den von Ihnen mitgeteilten Argumenten, blieb leider wieder erfolglos und wurde negativ beantwortet.
Daher möchte ich Sie fragen, ob Sie bei einer Weiterverfolgung eine Aussicht auf Erfolg sehen und mich dabei vertreten würden?
Welches Kostenrisiko hätte ich dabei ungefähr?
Vielen Dank und Gruss
Sehr geehrte Fragestellerin,
ich habe soeben eine E-Mail an Sie geschickt.
Beste Grüße von Gero Geißlreiter, Rechtsanwalt