Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Eine einseitige Vertragsänderung ist unzulässig. Unter Umständen wäre evtl. eine Preisanpassung möglich, dann müssten hier die AGB überprüft werden, hier handelt es sich aber um eine grundlegende Änderung des Vertrags.
Ich würde Ihnen hier daher empfehlen, den Anbieter unter Fristsetzung aufzufordern, das ursprünglich vereinbarte Paket weiterhin für Sie bereitzustellen und Sie einer Vertragsänderung nicht zugestimmt haben. Eine Leistungsänderug in diesem Umfang ist für den Kunden unzumutbar.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Ümit Yildirim, LL.M.
Antwort
vonRechtsanwalt Ümit Yildirim, LL.M.
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