Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
Ihre Fragen beantworte ich wie folgt:
A. Wenn Sie bei der Belastung der Kreditkarte bis zum Limit wußten, daß Sie den Betrag nicht ordnungsgemäß zurückführen können, haben Sie sich eines Betruges gem. § 263 StGB schuldig gemacht. Dieser wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft, wenn man Ihnen vorsätzliches Handeln nachweisen kann. Da Sie nicht vorbestraft sind, haben Sie nur mit einer Geldstrafe zu rechnen. Diese kann ca. drei bis vier Nettomonatsgehälter betragen.
Wenn ein Strafverfahren gegen Sie eingeleitet wird, sollten Sie sich auf jeden Fall anwaltlich vertreten lassen.
B. Ins Ausland auszuwandern, ist nicht strafbar. Die Kreditkartenschulden bleiben jedoch. Theoretisch müssen Sie auch mit der Möglichkeit rechnen, ausgeliefert zu werden.
Sie sollten das Kreditkartenunternehmen kontaktieren und über Möglichkeiten einer Rückführung des Kredites verhandeln.
Ich hoffe, Ihnen mit diesen Auskünften gedient zu haben und weise darauf hin, daß diese auf Ihren Angaben beruhen. Bereits geringfügige Abweichungen des Sachverhalts können zu einer anderen rechtlichen Bewertung führen.
Nutzen Sie im Zweifelsfall gern die kostenlose Nachfragefunktion!
Mit freundlichen Grüßen
Vasel
Rechtsanwalt