Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Gegen die Einrichtung an sich kann nichts gemacht werden, wenn diese alle Lizenzen hat.
Wenn aber Drogen außerhalb der Drogeneinrichtung konsumiert werden, dann ist dieser Konsum illegal. Hier kann die Polizei zur Abwehr einer Gefahr der öffentlichen Sicherheit und Ordnung gerufen werden, damit dies unterbunden wird.
Gem. § 3 Abs. 1 SOG fällt die Abwehr von Gefahren für
die öffentliche Sicherheit oder Ordnung den Verwaltungsbehörden zu. Zu den als Verwaltungsbehörden bezeichneten Ordnungsbehörden gehören insbes. die
Fachbehörden des Senats und die Bezirksämter.
Nur in Eilfällen ist dies auch eine Aufgabe der Vollzugspolizei, § 3 Abs. 2 S. 1 lit. a SOG. Die vorbeugende Bekämpfung von Straftaten und die Vorbereitung auf künftige Gefahrenabwehr
sind ausschließlich Aufgaben der Vollzugspolizei (§§ 1 Abs. 1 S. 2, 3 PolDVG).
Sie sollten daher vorsorglich die Fachbehörden des Senats und die Bezirksämter sowie die Polizeibehörden über die gefährlichen Missstände informieren.
Am besten fügen Sie dieser Anzeige bereits Zeugen mit Anschriften bei, welche den offenen Drogenkosum und die herumliegenden Drogenreste bezeigen können.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
RA Richter
Antwort
vonRechtsanwalt Matthias Richter
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Danke für ihre schnelle Antwort.
Die Polizei ist dort jeden Tag vor Ort,und natürlich wissen die Behörden auch Bescheid.
Ich kann mir aber wirklich nicht vorstellen dass es keinen Paragraphen bzw. kein Gesetz gibt ,das die Schulkinder vor dieser Situation schützen kann.
Es muss da doch irgendein Gesetz zum Schutz der Kinder geben
Das kann doch nicht sein !
Sehr geehrte Fragestellerin,
Nein, es gibt tatsächlich kein Gesetz, dass speziell die Kinder schützt. Nur das StGB zur Strafverdolgung und die allgemeine Sicherheit und Ordnung zur Prävention.
Aber das genügt ja auch.
Die Behörden sollten da auch tätig werden.
Beste Grüße
RA Richter