Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
1.
Wie muss ich daher die Fragen aus dem ESTA Formular warheitsgemäß beantworten?
"Wurden Sie jemals aufgrund eines Verbrechens verhaftet oder verurteilt, das zu einer schweren Sachbeschädigung, einer schweren Körperverletzung oder einer schweren Schädigung einer Behörde geführt hatte?"
Bei den von Ihnen verwirklichten Delikten: Fahrlässige Straßenverkehrsgefährdung § 315c StGB
, fahrlässiger Körperverletzung § 229 StGB
, unerlaubtes Entfernens vom Unfallort § 142 StGB
sowie Trunkenheit im Verkehr § 316 StGB
handelt es sich gemäß § 12 Abs. 2 StGB
lediglich um sogenannte Vergehen und nicht um Verbrechen.
Sie können die Frage daher wahrheitsgemäß verneinen.
"Haben Sie jemals gegen Gesetze im Zusammenhang mit dem Besitz, der Verwendung oder der Verteilung illegaler Drogen verstoßen?"
Ihren Ausführungen kann ich auch keine Verurteilung wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz entnehmen. Folglich können Sie auch diese Frage zulässigerweise mit "Nein" beantworten.
2.
Zudem wurde ich einmal mit 23 von der Polizei vorgeladen mit dem Verdacht das ich an einer Schlägerei beteiligt war. Das hat sich im Endeffekt als falsch erwiesen. Trotzdem wurden von mir Fotos mit Nummern gemacht und meine Fingerabdrücke genommen.
Kann mir das bei der Einreise in die USA Probleme bereiten.
Die von Ihnen beschriebene erkennungsdienstliche Ermittlungsmaßnahme dürfte Ihnen ebenfalls keinerlei Probleme bei der Einreise bereiten, soweit kein laufendes Ermittlungsverfahren gegen Sie geführt wird.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Für Ihre Reise in die USA wünsche ich Ihnen viel Spaß!
Mit freundlichen Grüßen
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Diese Antwort ist vom 15.04.2015 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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15.04.2015
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17:57
Antwort
vonRechtsanwalt Mikio Frischhut
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