Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Sie sollten keine Angaben zur Sache machen, sondern lediglich die Angaben zu Ihrer Person.
Dann sollten Sie über einen Rechtsanwalt Einsicht in die Ermittlungsakte beantragen und danach gegebenenfalls zum Vorwurf schriftlich Stellung nehmen.
Ohne zu wissen, was Ihnen konkret vorgeworfen wird, verbietet sich eine Stellungnahme und es kann auch nichts dazu gesagt werden, was konkret auf Sie zukommt. Es muss geklärt werden, um welche Betäubungsmittel in welcher Menge es sich handeln soll und was Ihr Beitrag hierzu ist.
Gerne steh ich auch für eine Vertretung zur Verfügung.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Hauser, LL.M.
Rechtsanwalt