Sehr geehrter Ratsuchender,
mit dem ersten Tag nach Ihrer Erkrankung ist der Tag gemeint, der dem Ablauf der AU Folgt.
Sind Sie also z.B. bis zum 19.07 AU, müssen Sie am 20.07 bei der ARGE vorstellig werden.
Teilen Sie der ARGE also mit, dass Sie AU sind und fügen Sie ein Attest bei. Teilen Sie weiter mit, dass Sie an dem Tag, der der AU folgt, erscheinen werden.
Die Einladungen sind nicht rechtsmissbräuchlich oder stellen gar eine Nötiguung dar - dieses ist die gesetzliche Möglichkeit, die die ARGE auch ausüben darf.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle