Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Nach dem dargelegten Sachverhalt und den Daten erscheint die Berechnung des Finanzamtes aufgrund der gemeinsamen Veranlagung korrekt zu sein. Es werden somit die Vorauszahlungen verrechnet. Allerdings ohne genaue Einkommenszahlen ist die Berechnung nicht 100% prüfbar.
Für das 2014 wird wohl dann ebenso vorgegangen werden, wenn keine Änderung der Einkommensverhältnisse erfolgt.
Sie sollten mit Ihrem Steuerberater besprechen, ob Sie im Endergebnis mit einer getrennten Veranlagung besser kommen. Auch bei nicht getrennten Eheleuten ist ein solche getrennte Veranlagung möglich.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit vorzüglicher Hochachtung
Simone Sperling
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Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familienrecht
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Betriebswirt (HWK)
Diese Antwort ist vom 14.01.2015 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort
vonRechtsanwältin Simone Sperling
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