Sehr geehrte Ratsuchende,
sofern Sie den noch ausstehenden Restbetrag komplett zahlen, wird die unterlassene Mitteilung keine Konsequenz haben.
Melden Sie nach, besteht die Möglichkeit, dass der Stundungsbescheid aufgehoben wird.
Es müsste dann eigentlich ein neuer Bescheid erlassen werden.
Das alles ist aber witzlos, wenn Sie die Restsumme zahlen.
Möglich ist auch, dass die Unterlassung als Ordnungswidrigkeit verfolgt wird. Dann kann es eine Geldbuße bis zu 2.500 € geben.
Aber wenn alles gezahlt wird, sind die Chancen, dass so ein Ordnungswidrigkeitenverfahren gar nicht erst eingeleitet, bzw. dann eingestellt wird, hoch.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle, Oldenburg