Sehr geehrte Fragestellerin,
ich bedanke mich für Ihre Frage, die ich gerne im Rahmen einer ersten Einschätzung beantworte:
Grundsätzlich ist die Einstufung korrekt vorgenommen worden. Der Entgelttarifvertrag kennt für Angestellte keine Stundenvergütungen, sondern nur Monatsgehälter. Hier folgt die Stufe K4c 1.-3. Tj. direkt auf K3 n.d.5.Tj., was die absurde Folge hat, dass Sie sich mit nur bis zu 5 Unterstellten in K4a für die nächsten 3 Jahre um fast hundert EURO günstiger stünden.
Die Regelung im Interessenausgleich ist nicht eindeutig formuliert. Dem Wortlaut nach geht es nur um die Verringerung von Entgelt, was ja aber bei Ihnen nicht zum Tragen kommt, da Sie kein geringeres Entgelt beziehen werden.
Jedoch ergibt die Auslegung nach dem Sinn (vergütungstechnisch ungünstigere Arbeitsbedingungen, Arbeitszeit), dass Ihnen zum Ausgleich eine Zulage gezahlt werden müsste in Höhe von 78,34 €. Die Zulage, die Ihnen gewährt wird erfült diesen Zweck nicht, da sie widerruf- und anrechenbar ist, während die Ausgleichszulage unwiderruflich und auf Tariferhöhungen nicht anrechenbar sein soll.
Ich gebe jedoch zu bedenken, dass sie künftig nach einem bisherigen Gehalt von 2597 EURO ein Gehalt von 2900 EURO verdienen werden, das sind gut 11,5 % mehr als bisher. Erkundigen Sie sich doch, wie in Ihrem Konzern mit den freiwilligen Zulagen umgegangen wird und entscheiden dann auf dieser Basis, ob Sie zusätzlich die Ausgleichszulage verlangen wollen.
Ich hoffe, dass meine Auskünfte Ihnen geholfen haben und eine erste Orientierung in der Sache ermöglichen. Bitte berücksichtigen Sie, dass dies auf der Grundlage der von Ihnen gegeben Informationen beruht. Abweichungen, die Ihnen geringfügig erscheinen mögen, können schon zu erheblich unterschiedlichen Bewertungen in der Angelegenheit führen.
Ihre Nachfrage beantworte ich (kostenlos) gerne via Email oder Fax.
Sehr gerne können Sie mich in dieser Angelegenheit auch beauftragen. Dank Email, Fax und Telefon stellt auch die Vertretung über größere Entfernung kein Problem dar.
Ich wünschen Ihnen alles Gute und verbleibe
Vielen Dank für die ausführliche Antwort. Jetzt weiß ich, dass im Tarifvertrag tatsächlich nur auf die zahlenmäßigen Werte geschaut wird ohne eine Berücksichtigung der zugrundeliegenden Stunden erfolgt. Genau da lag mein Fragezeichen. Vielen Dank!
Wenn ich es richtig verstehe, könnte ich folgende Forderung stellen:
Tarirfgehalt K4C/1.-3. TJ 2.507,00€
Unwidderufliche Ausgleichszulage 78,43€
Widerrufbare Zulage 314,57€
Summe 2.900,00€ ?
Die 2.90,00€ waren fest verhandelt, mir geht es nicht darum, mehr Entgelt zu bekommen. Lediglich ein zu großer Anteil widerrufbarer Zulage bringt natürlich immer ein wenig "Bauchweh" mit sich, da dann natürlich jeder Tarifgruppensprung und jede Tariferhöhung verrechnet wird. Das wird sich jetzt wahrscheinlich über Jahre hinweg so darstellen...
Habe sie vielen Dank für Ihre Antwort!
durch den Zeitablauf ist die Beantwortung dieser Nachfrage nicht mehr erforderlich.