Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Tatsächlich ist richtiger Ansprechpartner der Vermieter.
Sie sollten hier den Vermieter anschreiben, die Schwierigkeiten bei der Parkplatznutzung darstellen und eine Mietminderung vorbehalten.
Sodann sollten Sie genau protokollieren, wann z.B. der Parkplatz nicht zu nutzen ist bzw. wann die Nutzung erschwert wird. Hier sollten Sie wegen der Beweissicherung Fotos der Wagen bzw. der Situation machen, Datum und Uhrzeit sowie Kennzeichen notieren. Dies sollten Sie dann an den Vermieter senden und gegebenenfalls eine Mietminderung für die betreffenden Zeiträume geltend machen. Der Vermieter wird dann hoffentlich dafür sorgen, dass den anderen Mietern bzw. den Störern die Problematik bewusst wird und hoffentlich Abhilfe geschaffen wird.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwältin Wibke Türk
HInter der Twiete 28
22851 Norderstedt
Tel: 040-41186796
E-Mail:
Rechtsanwältin Wibke Türk
Sehr geehrte Frau Türk,
vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Allerdings ist mir noch nicht ganz klar, ob das Recht tatsächlich nur vorsieht, dass ich erst nach eingehender Beweisführung den Vermieter kontaktieren kann, der vielleicht etwas unternimmt. Vor allem in dem Fall, in dem ich bereits eingeparkt bin und es nicht nur um die Nutzung des Parkplatzes geht.
Wenn ich also - wie heute beispielsweise auch wieder - morgens eingeparkt bin und über eine Stunde zu spät zur Arbeit komme (was sogar auf Dauer im Extremfall zur Abmahnung führen kann), habe ich in dem Moment, in dem ich eingeparkt bin, keinerlei Chance, den Falschparker entfernen zu lassen? Ich muss tatsächlich so lange warten, bis derjenige den Wagen irgendwann wegfährt und die Folgen dann entsprechend vollständig selber tragen? Habe ich das richtig verstanden?
Ist es genauso bei einem Notfall - wichtigem Arztermin usw.?
Vielen Dank nochmals!
MaraF
Auf einem angemieteten Parkplatz bzw. auf einem Parkplatz der im Privateigentum steht, sind die Behörden nicht zuständig.
Selbstverständlich dürfen Sie selbst einen Abschleppdienst beauftragen, wenn Sie Ihr Auto bewegen müssen. Die Kosten werden Sie dann vorschiessen müssen.
Um später Ihr Geld zurückzuerhalten, sollten Sie Fotos machen.
Ich hoffe, Ihre Frage beantwortet zu haben.
Ansonsten melden Sie sich gerne über die hinterlegte E-Mail-Adresse.