Einfache Frage - Behindert Einspruch auf Klausurergebnis eine Vertragsverlängerung?
10.09.2010 14:39
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Ich studiere an einer privaten Fachhochschule (FH). Die Regelstudienzeit beträgt 6 Semester und ist in meinem Fall im Juli dieses Jahres vollendet gewesen. Da ich zu diesem Zeitpunkt noch 4 Klausuren offen hatte, musste ich diese alle im Juli schreiben um noch in der Regelstudienzeit meine Freigabe zur Abschlussarbeit zu erhalten. Ich habe 3 bestanden und bin bei Mathematik durchgefallen. Ich habe Mathe am Freitag den 16.07.2010 geschrieben und heute am Freitag den 10.09.2010 erst mein Ergebnis erhalten.
Nun muss ich einen Antrag auf Verlängerung der Regelstudienzeit stellen, um die Möglichkeit zu erhalten im November (nächster offizieller Klausurtermin) im 2. Versuch Mathe zu schreiben. Man hat pro Klausur 3 Versuche. Bei Mathe war es mein erster.
In der Bachelor Prüfungsordnung steht geschrieben:
„Die Internationale Fachhochschule […] erlässt aufgrund
des § 2 Abs. 4 und des § 94 Abs. 1 in Verbindung mit § 115 Abs. 3 des
Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen
(Hochschulgesetz – HG) vom 14. März 2000 (GV. NRW. S. 190) die
nachfolgende Bachelor-Prüfungsordnung für den Studiengang […] als Satzung."
Zitat §16 Punkt 4: „Die Bewertung der Klausuren ist den Studierenden nach spätestens sechs Wochen bekanntzugeben."
In meinem Fall warte ich nunmehr 8 Wochen auf das Ergebnis. Also 2 Wochen zu lang.
Meine Frage ist jetzt ob ich durch einen Wiederspruch / Einspruch auf das Klausurergebnis von Mathe, erreichen kann, dass die Klausur nicht als Versuch gewertet wird und ich wieder 3 neue bekomme? Welchen weg müsste man gehen, also was passiert nach dem Einspruch? Ist die FH verpflichtet diese Klausur nicht anzuerkennen oder bewege ich mich in einer Grauzone, da es sich nur um eine „Satzung" handelt?
Zu beachten ist außerdem, dass ich offiziell eine „Vertragsverlängerung" mit meiner FH beantragen muss, da ich mich für den nächsten Versuch im November anmelden muss. Diese Verlängerung über die Regelstudienzeit hinaus ist pro offener Klausur mit 350€ Gebühren verbunden.
Ich frage mich, ob die FH die Vertragsverlängerung auf Eis legen könnte (nicht bewilligt) sofern ich einen Einspruch gegen die Matheklausur einlegen würde. Das wäre äußerst kontraproduktiv für mich, da ich den Klausurtermin im November auf jeden Fall wahrnehmen muss.
Mit freundlichen Grüßen
-- Einsatz geändert am 16.09.2010 11:27:47