Sehr geehrter Fragesteller,
zu Ihren Fragen:
- Besteht ernsthaft die Gefahr bei dieser Sachlage, dass diese Menschen irgendwas in der Hand gegen mich haben, was diesen Vertrag begründet?? Oder kann ich den Lastschriften getrost widersprechen? (Ich habe ja eindeutig keine Willenserklärung abgegeben!)
Ja, Sie können den Abbuchungen widersprechen. Es gibt keinerlei Grundlage, für die die Gegenseite im Übrigen auch beweispflichtig wäre. Mangels schriftlichem Vertrag und wegen Ihres Widerspruches ist ein Vertragsverhältnis nicht zu beweisen.
- kann oder sollte ich gerichtlich dagegen vorgehen? Oder ist davon insgesamt eher abzuraten, weil es vielleicht keine hohe Siegeswahrscheinlichkeit gibt, oder sich wegen den Kosten nicht lohnt?
Sie können schlicht den Abbuchungen widersprechen. Wegen der geringen Summe, rate ich derzeit von einem Verfahren ab. Ich gehe davon aus, dass die Gegenseite die Abbuchungen auch unterlassen wird, wenn diese jedes Mal die Stornogebühren tragen müssen.
Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall Hilfe brauchen sollten, stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung, da unsere Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist, ohne dass Ihnen dadurch Mehrkosten entstehen.
Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen sollten, könnten wir eine kostenfreie Deckungsanfrage durchführen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt
Antwort
vonRechtsanwalt Dr. Felix Hoffmeyer, LL.M.
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