Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihre Anfrage wie folgt:
1. Verkäufer laut Notarvertrag würde die im Grundbuch eingetragene GmbH sein, vertreten durch den Insolvenzverwalter
Nein, Verkäufer wäre der Insolvenzverwalter Herr xy über das Vermögen der abc - GmbH, wenn das Insolvenzverfahren bereits eröffnet, wie Sie mitteilen.
Ggf. muss dieser noch die Zustimmung der Gläubigerversammlung im Insolvenzverfahren einholen, was eine gewissen Vorlauf erfordert.
2) Bestandteil des Vertrages müsste sein, das zur Gültigkeit eine Bestätigung der Bank erfolgt, dass die Restsumme ausgebucht wird
(analog wie steuerliche Unbedenklichkeit o.ä.)
Jein. Die Bank müsste die Löschung der Grundschuld bewilligen, da Sie die Wohnungen ja nicht einschließlich der Grundschulden erwerben wollen. Sie müsste als dritte Partei am Notarvertrag beteiligt werden.
Die Bank müsste sich mit dem Insolvenzverwalter einigen, welchen Anteil vom Kaufpreis die Bank erhält.
3) Die Bank könnte den vorbereiteten Notarvertrag und die Einverständniserklärung an den Insolvenzverwalter weiterleiten.
Grundsätzlich ja. Die Erklärung des Insolvenzverwalters müsste aber auch notariell beurkundet werden, d.h.auch dieser müsste zum Notar. Er kann aber auch einen gesonderten Notartermin wahrnehmen.