Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Um Ihre Frage beantworten zu können erläutern Sie bitte, weshalb das FA aufgrund Ihrer Steuererklärung die Tatsache, dass kein KG mehr bezahlt wurde, hätte erkennen müssen?
Auch bitte, genau für welche Jahre die Rückzahlung erfolgte?
Wann haben Sie den geänderten Bescheid erhalten? Haben Sie dagegen Einspruch erhoben?
Mit freundlichen Grüßen
Ernesto Grueneberg, LL.M.
Abogado
Mitglied der Rechtsanwaltskammern Berlin & Madrid
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