Sehr geehrte Ratsuchende,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Zunächst möchte ich darauf hinweisen, daß dieses Forum lediglich die Funktion hat, Ihnen einen ersten Überblick über die Rechtslage zu geben. Eine persönliche Beratung kann durch Ihre Anfrage nicht ersetzt werden.
Dies vorausgeschickt möchte ich Ihre Frage wie folgt beantworten:
Ein Anspruch des Markenrechtsinhabers könnte sich aus § 14 MarkenG
ergeben.
Nach § 14 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG
hat der Inhaber einer Marke Anspruch von einem Dritten zu verlangen, die Nutzung einer identischen Marke zu unterlassen.
Dies bezieht sich auch Domain-Namen. Insofern kann der Inhaber der eingetragenen Marke im Regelfall verlangen, daß der unberechtigte Nutzer der Marke die Verwendung im geschäftlichen Verkehr unterläßt.
Allerdings geht es hier wie ich Ihre Schilderung verstanden habe um eine Wort-Bildmarke.
Durch eine Wort-Bildmarke kann man Begriffe markenrechtlich schützen lassen, die als reine Wortmarken wegen mangelnder Unterscheidungskraft oder des allgemeinen Sprachgebrauchs nicht eintragungsfähig wären.
So wäre z.B. der Begriff „Sport" nicht eintragungsfähig.
Der Schutzbereich der Wort-Bildmarke erstreckt sich dann lediglich auf die gesamte Marke.
Mit anderen Worten: Nur wenn der Wort und Bild der eingetragenen Marke zusammen verwendet werden, kommt eine Markenrechtsverletzung in Betracht.
Für Ihren Fall bedeutet dies, daß die Verwendung des Domaninamens alleine nicht die Rechte aus einer eingetragenen Wort-Bildmarke verletzen kann.
Ähnlich verhält sich der Sachverhalt bei einer Bildmarke bzw. bei einem markenrechtlich geschützten Logo.
In Betracht kommt hier lediglich eine Verletzung des Markenrechts wegen Verwechslungsgefahr.
Wenn keine Ähnlichkeit besteht, dann liegt auch keine Verwechslungsgefahr mit Ihrem Logo vor.
Daher sehe ich nach Ihrer Schilderung keine Notwendigkeit eine Erlaubnis einzuholen, oder die Domain aufzugeben.
Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort geholfen zu haben und stehe Ihnen für eine weitergehende Beratung und Vertretung Ihrer Interessen gerne zur Verfügung.
Sie können mich bei weiteren Fragen auch über die angegebene E-mail Adresse kontaktieren.
Ich wünsche Ihnen noch einen schönen Tag und verbleibe mit freundlichen Grüßen
Thomas Mack
Rechtsanwalt
________________________________________________________
Rechtsanwalt Thomas Mack
Throner Str. 3
60385 Frankfurt a.M.
Tel.: 0049-69-4691701
E-mail: tsmack@t-online.de
Diese Antwort ist vom 21.03.2012 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Jetzt eine neue Frage stellen
Antwort
vonRechtsanwalt Thomas Mack
Throner Str. 3
60385 Frankfurt am Main
Tel: 069-4691701
E-Mail:
Vielen dank für ihre hilfreiche Antwort. Heißt also, die Domain ist nicht gefährdet, da keine Wortmarke vorliegt. Bild-Wortmarke reicht nicht aus um Ansprüche an Domain zu erlangen.
Hinsichtlich der Fanartikel - insbesondere Trikots - erhöht nicht das Risiko der Verwechslungsgefahr?!
Kann mir die Antwort fast denken, aber mein tödliches Halbwissen bitte durch ihre Fachkompetenz ausmerzen.
VG
Sehr geehrte Ratsuchende,
gerne möchte ich Ihre Nachfrage wie folgt beantworten:
Richtig, die Domain ist nicht gefährdet, da bei der Domain nicht das von der Wort-Bildmarke geschützte Bild verwendet wird. Das Wort alleine ist nicht geschützt, da es sich nicht um eine Wortmarke handelt.
Bzgl. der Verwechslungsgefahr: Dies bezieht sich auf das Logo, nicht das Warensortiment. Wenn das Logo nicht verwechselt werden kann, besteht kein Anspruch aus dem markenrechtlichen Schutz des Logos.
Ich hoffe ich konnte Ihre Nachfrage zufriedenstellend beantworten.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Mack
Rechtsanwalt