Sehr geehrter Ratsuchender,
es kommt natürlich auf den Inhalt der Erklärung an.
Aber in der Regel geht so eine Erklärung in Ordnung, da Sie ja nur das bestätigen (leerer Karton), was Sie aus eigener Wahrnehmung wissen.
Mit Abgabe der Erklärung sollten Sie aber auch den Ersatzanspruch (Nachlieferung oder Geld-zurück) verbinden. Das Recht haben Sie dann.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle