Sehr geehrter Fragesteller,
der Güterstand nach einer tunesischen Heirat unterfällt nicht den deutschen Definitionen " Gütertrennung" oder "Gütergemeinschaft". Es gibt weitere internationale Güterstände wie die "Errungenschaftsgemeinschaft" oder die "Fahrnisgemeinschaft", die zwischen Gütertrennung und Gütergemeinschaft liegen. Was in Tunesien genau gilt oder vereinbart werden kann, sollten Sie am Besten bei einem Rechtsanwalt für Familienrecht, der auf tunesisches Recht spezialisiert ist, klären lassen.
Er kann Ihnen dann auch sagen, ob dieser tunesische Ehevertrag auch in Deutschland automatisch gilt, oder ob Sie einen eigenen deutschen Ehevertrag abschließen sollten. Richtig ist, dass die Ehe nicht in Deutschland offiziell eingetragen wird, solange man nicht beim Standesamt/ bei der Ausländerbehörde um Anerkennung nachfrägt.
Allerdings bestehen internationale Abkommen, dass eine tunesische Heirat (für den Fall der Trennung) als rechtens angesehen wird und auch die entsprechenden internationalen Bestimmungen über das Güterrecht, den Versorgungsausgleich und sonstige vermögensrechtliche Verflechtungen bei einem Scheidungsverfahren anzuwenden sind. Das zieht dann entsprechende und teure Gutachten bei Scheidung nach sich, welches Recht (tunesisches oder deutsches) zur Anwendung kommt
Sie sollten, wie bereits geschildert, vor Ihrer Heirat unbedingt eine Beratung bei einen im tunesischen Recht spezialisierten Anwalt unternehmen, um sich abzusichern.
Ich hoffe Ihre Fragen beantwortet zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Judith Freund
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familienrecht
Apothekergäßchen 4
86150 Augsburg
Tel: 0821 49 81 59 75
Fax: 0821 50 83 61 63
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Antwort
vonRechtsanwältin Dr. Judith Freund
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Sehr geehrte Frau Dr. Freund,
danke für die schnelle Antwort, diese ist leider allerdings sehr allgemein.
Meines Wissens nach gilt der tunesische Vertrag nur dann, wenn der Lebensmittelpunkt auch in Tunesien liegt,
was ja vorerst nicht der Fall sein wird.
Können Sie evtl. einen Kollegen empfehlen, der auf tunesisches Recht spezialisiert ist?
Vielen Dank und Gruß
Auf folgender Website gibt es z.B. Anwälte, die auf tunesisches Recht spezialisiert sind:
https://www.anwalt.de/rechtsanwalt/tunesisches_recht.php
Bitte stellen Sie sich bezüglich Ihrer Bewertung vor, dass bereits das deutsche Familienrecht sehr umfangreich ist und damit in allen anderen Ländern entsprechend ebenfalls. Auf dieser Plattform erhalten Sie nur erste Einschätzungen und deshalb mein wirklich wohlgemeinter Rat an Sie, sich an einen Spezialisten zu wenden.
Ob ein tunesischer Vertrag nur dann gilt, wenn der Lebensmittelpunkt in Tunesien liegt, wage ich zu bezweifeln.
Es gilt nämlich ziemlich überall der Grundsatz "pacta sunt servanda" - Verträge zwischen zwei Parteien sind zu halten.