Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Es ist nicht zu erkennen, welchen Vorteil ein Ehevertrag für Ihre Tochter bringen sollte.
Wenn sie im Güterstand der Zugewinngemeinschaft lebt, erhält sie im Fall der Scheidung die Hälfte des während der Ehezeit aus dem Unternehmen des Ehemannes erworbenen Vermögens.
Durch einen Ehevertrag könnte im Bereich des Zugewinns nur Gütertrennung vereinbart werden, was dazu führen würde, dass Ihre Tochter keinen Zugewinn erhält.
Im Fall der Ehescheidung wird ein Versorgungsausgleich hinsichtlich der Rentenansprüche der Ehegatten durchgeführt, d.h. derjenige Ehegatte, der während der Ehe mehr Rentenansprüche erworben hat, muss an den anderen Ehegatten einen Teil seiner Rentenansprüche abgeben. Dies wäre für Ihre Tochter sehr nachteilig, wenn sie als Angestellte in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt, ihr Mann aber als Unternehmer gar keine Rentenversicherung hat.
Auch hier ist es möglich, durch einen Ehevertrag den Versorgungsausgleich im Fall der Scheidung auszuschließen oder einzuschränken. Allerdings unterliegt eine solche Vereinbarung im Fall der Scheidung der richterlichen Inhaltskontrolle, ob die Vereinbarung den verzichtenden Ehegatten unangemessen benachteiligt, Wird dies bejaht, führt es zur Unwirksamkeit des Ehevertrages. Eine solche unangemessene Benachteiligung liegt vor, wenn der verzichtende Teil nicht nur keine eigenen Rentenanwartschaften hat, sondern auch kein (oder nur geringes) Einkommen und Vermögen, während der andere Ehegatte gut verdient, Vermögen und hohe Rentenanwartschaften hat. Hier kommt es auf eine Würdigung der Umstände des Einzelfalls an.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen