Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Wenn Sie das zu erwerbene Grundstück allein erwerben und sich allein als Eigentümerin im Grundbuch eintragen lassen, hat man diesen Punkt geklärt.
Darüber hinaus kann dann die Finanzierung auf Sie allein laufen.
Um ganz sicher zu gehen, sollte man insoweit eine modifizierte Zugewinnvereinbarung notariell aufsetzen lassen, welche dann regelt, dass Ihr Mann keine Ansprüche im Fall der Trennung hat.
Er könnte sonst über den Zugewinn Ansprüche geltend machen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Steffan Schwerin, Rechtsanwalt
Antwort
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