Sehr geehrter Ratsuchender,
notwendig sind:
Kubanische Urkunden müssen vom kubanischen Außenministerium (MINREX) vorbeglaubigt werden.
Danach müssen diese Urkunden von der Deutschen Botschaft in Havanna legalisiert werden, damit diese Verwendung im deutschen Rechtsverkehr finden können.
Außerdem ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache erforderlich (durch Übersetzungsbüro ESTI).
Die vorbeglaubigten kubanischen Urkunden werden bei Antragstellung von der Deutschen Botschaft gegen Gebühren dann legalisiert.
Sie wenden sich dann hier in Deutschland an das für Sie zuständige Standesamt.
Für die Einreise nach Deutschland sollten Sie sich vorab mit der örtlichen Ausländerbehörde in Verbindung setzen, da teilweise unterschiedliche Unterlagen beigebracht werden müssen.
In der Regel gilt aber die Vorlage von:
Kubanische Heiratsurkunde (vorbeglaubigt durch kubanisches Außenministerium und übersetzt, Original und 2 Kopien – siehe oben)
Gültiger Reisepass mit zwei Kopien
der Lichtbildseite des Passes
Antragsformulare vollständig in deutscher Sprache ausgefüllt
2 identische aktuelle Passbilder
Passkopie des in Deutschland lebendes Ehegatten
Deutschsprachzertifikat
Ich wünsche Ihnen alles Gute.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle