Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Fragen beantworte ich wie folgt:
Welchen GKV-Beitrag müßte meine Frau in dieser Konstellation für die freiwillige GKV zahlen bei angenommenen Umsätzen von A= 600 EUR bzw B =1200 EUR ?
Da die Hälfte Ihres Bruttogehalts über der Beitragsbemessungsgrenze von derzeit 4.687,50 € liegt, müsste Ihre Frau in beiden Fällen den Höchstbeitrag zahlen, also 827,34 € zzgl. Zusatzbeitrag der Krankenkasse.
Da ich im Dezemberin den Vorruhestand gehe, wäre es auch interessant zu wissen was meine Frau dann für die freiwillige GKV zahlen müßte , bei einer vorraussichtlich Rente von 2800 EUR und gleichen Umsätzen meiner Frau wie oben ?
Bei einem Gewinn von 600,00 €/Monat müsste Ihre Frau nach einem Gesamteinkommen von 2.000 € Beiträge zahlen, also 353,00 € für Kranken- und Pflegeversicherung zzgl. Zusatzbeitrag der Krankenkasse, bei einem Gewinn von 1.200,00 €/Monat nach einem Gesamteinkommen von 2.600 €, also 458,90 € zzgl. Zusatzbeitrag der Krankenkasse.
Insofern wäre es sinnvoll, mit der Gewerbeanmeldung bis zu Ihrem Renteneintritt zu warten.
Ich hoffe, Ihnen mit diesen Auskünften gedient zu haben und weise darauf hin, dass diese auf Ihren Angaben beruhen. Bereits geringfügige Abweichungen des Sachverhalts können zu einer anderen rechtlichen Bewertung führen.
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Mit freundlichen Grüßen
Vasel
Rechtsanwalt
Diese Antwort ist vom 27.02.2020 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort
vonRechtsanwalt Jürgen Vasel
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