Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Das ist leider traurig, dass Ihr Anwalt Sie in dieser Situation hängen läßt.
Leider gibt es aber keine Alternative, das Umgangsrecht gerichtlich geltend zu machen. Dazu benötigen Sie den Aufenthaltsort der Kinder und Ihrer Frau.
Soweit sogar das Jugendamt Ihnen angeraten hat, beim Familiengericht auf Umgang zu klagen, ist das erstaunlich. Das Jugendamt bezieht oft vorschnell Partei und bleibt dann auch beharrlich bei dieser Meinung.
Die angeblichen Vorwürfe seitens Ihrer Ehefrau gegen Sie sollten Sie entweder kennen oder Sie müssen die Reaktion auf die Klage abwarten. Dabei wäre sicherlich von Bedeutung, ob diese "Vorwürfe" Ihre Frau betreffen oder die Kinder.
Frauen erfinden auch gerne mal Geschichten, um das Umgangsrecht für sich zu beanspruchen. Diesen Vorwürfe gilt es zu entkräften.
Ob Sie das Wechselodell erreichen werden ist fraglich, die Rechtsprechung fordert hier ein hohes Maß an Kommunikationsfähigkeit der Eltern, und danach sieht es gar nicht aus.
Darüber hinaus stellt sich die Frage, ob SIE überhaupt in der Lage sind, die Kinder zu 50% zu betreuen. Dazu brauchen Sie ein tragbares und vor allem nachprüfbares Konzept.
Leider ist es für einen Antrag auf einstweilige Anordnung ein wenig spät, wenn überhaupt, dann sofort.
Im Übrigen scheint Ihre Frau nichts Konkretes zu haben, denn sonst hättet Sie die Polizei anders behandelt. Die halten auch nicht so viel von der Unschuldsvermutung und glauben gerne dem, der zuerst da war. Insoweit stehen zumindest keine (schweren) Straftaten im Raum, in Richtung Kindesmißhandlung oder sogar -Mißbrauch.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Helge Müller-Roden
Roßmarkt 194
86899 Landsberg
Tel: +498191/3020
Tel: +491717737949
Web: http://www.kanzlei-am-rossmarkt.de
E-Mail:
Rechtsanwalt Helge Müller-Roden
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Bezüglich des Wechselmodells sieht es folgendermaßen aus. Ich habe mich vor einigen Monaten selbständig gemacht und arbeite im Home Office und kann mir meine Zeit frei einteilen. Die Monatsumsätze schwanken im 4 Stelligen bzw. 5 Stelligen Bereich. Eine Steuererklärung kann ich aber noch nicht vorzeigen.
Aufgrund dessen, da meine Frau im Frauenhaus ist hat sie bei ihrer neuen Arbeitsstelle Krankschreibungen hingeschickt. Die Kündigung war die Folge.
Von daher würde ich ausgehen, dass ich unsere Kinder sogar besser versorgen könnte.
Bezüglich einer Gerichtsverhandlung wegen Umgangsrecht, wie lange würde es ca. dauern unsere Kinder wieder zu sehen? Und eine Mangelnde Kooperstionsbereitschaft meiner Frau wäre negativ für sie?
ich melde mich später und ergänze die Antwort
Das ging aber schnell, mit der Kündigung der Arbeitsstelle Ihrer Frau. Dadurch werden Sie aber jetzt unterhaltspflichtig, sollte das Familien Gericht Ihr nicht Böswilligkeit unterstellen und fiktives Einkommen anrechnen.
Ein Gerichtstermin wegen Umgang müßte schnell zu erreichen sein, Ich empfehle trotz gewisser Risiken den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung. Dann sind es 4 - 6 Wochen.
Es kommt ggf. darauf an, ob die Kinder in den Kindergarten gehen bzw. ob SIE das sicherstellen können.
Im Ergebnis sollte sich eine mangelnde Kooperationsbereitschaft Ihrer Frau negativ für sie auswirken.
Aber es kommt immer auf den Einzelfall an und das Gericht wird sich am Wohl der Kinder orientieren